Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit bei Betriebsaufgabe
Wer seinen Betrieb aufgibt oder verkauft, muss eine Aufgabebilanz erstellen und in der Regel einen Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn versteuern.
Weiterlesen auf: Deutsche Handwerks ZeitungWer seinen Betrieb aufgibt oder verkauft, muss eine Aufgabebilanz erstellen und in der Regel einen Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn versteuern.
Weiterlesen auf: Deutsche Handwerks Zeitung