Leere Hoffnungen auf die Lebensversicherung?
Trotz Bezugsrecht kann im Zweifel jemand ganz anderes Begünstigter werden. „Gott würfelt nicht“ (Albert Einstein). Denn Bezugsrechte sind widerrufbar durch Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und -pfleger. Einen entsprechenden Fall (Urteil vom 12. Oktober 2022, AZ. 8 O 165/22) kürte das Landgericht Frankenthal als „Entscheidung des Monats“. Dabei ging es um den Wettlauf zwischen Erben und Bezugsberechtigtem […]
Weiterlesen auf: finanzwelt