Leere Hoffnung: Begünstigung durch Bezugsrecht in der Lebensversicherung
Das Bezugsrecht regelt, wem im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zusteht. Warum trotz Bezugsrecht im Zweifel jemand ganz anderes Begünstigter werden kann, erklären RA Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm.
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