Höhere Immobilien-Steuerlast bringt Erbengemeinschaften in die Bredouille
Seit dem 1.1.2023 droht Erben von Immobilien eine höhere Steuerlast. Denn die Finanzämter bewerten Immobilien seit Jahresbeginn nach dem aktuellen Verkehrswert und damit höher als bisher. Das wird vor allem den Druck in Erbengemeinschaften erhöhen.
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