Die kleine Münze des Versicherungsvertriebs
Der Tippgeber-Vereinbarung wird in der Praxis zu wenig Beachtung geschenkt. Das ist wegen der damit verbundenen Risiken nicht folgenlos. Denn eine aus dem Netz gezogene und mit Bordmitteln aufgepeppte Vereinbarung kann im Streitfall zum existentiellen Verhängnis werden.
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