Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Auskunftsansprüchen nach der DSGVO
Das OLG Dresden hat in seinem Urteil klargestellt, dass es keinen Weg gibt den DSGVO-Auskunftsanspruch für die Vorbereitung der Geltendmachung von geldwerten Ansprüchen zu nutzen. Er dient nämlich, so wie es der Titel der Verordnung bezeichnet, allein dem Datenschutz.
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