Rottweiler verletzt Weimaraner: Wer muss wie viel zahlen?
Der Halter eines angeleinten Weimaraners muss sich die eigene sogenannte Tiergefahr nicht schadenmindernd anrechnen lassen, wenn sein Hund ohne vorheriges auffallendes Verhalten von einem sich losreißenden Rottweiler gebissen wird. Das hat das OLG Frankfurt am Main beschlossen.
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