Rechtsschutz im Abgasskandal bestätigt und dem leistungsverweigernden Verhalten der ARAG eine deutliche Abfuhr erteilt
Der Dieselabgasskandal zieht vor Gericht immer größere Kreise. Das Landgericht Düsseldorf hat die Versicherungsgesellschaft ARAG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung zu gewähren.
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