Kein Schmerzensgeld für Eltern nach Unfalltod eines Kindes | Recht | Haufe
Depressionen, Albträume und Schlafstörungen nach dem Unfalltod eines Kindes lösen keine Schmerzensgeldansprüche aus, es sei denn der erlittene Schock führt zu einer pathologisch fassbaren Gesundheitsbeeinträchtigung von einiger Dauer. In einer grundlegenden Entscheidung hat sich das OLG Celle mit der Abgrenzung ...
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