Handy am Steuer: 21 Monate Haft nach tödlichem Unfall
Solange der Wagen fährt und der Motor noch an ist, ist die Nutzung eines Handys oder Tablets – ohne Freisprechanlage – verboten. Wer hiergegen verstößt, muss in jedem Fall ein Bußgeld zahlen und mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Hat der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Unfallfolgen, so fällt das Bußgeld höher aus, zudem winkt ein Fahrverbot.
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