Geschwindigkeitsverstoß fahrlässig oder aber vorsätzlich begangen?
Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße mit 152 km/h unterwegs gewesen. Er habe nicht gewusst, dass er erheblich zu schnell gefahren sei, meinte der Mann hinterher. Der Fall beschäftigte anschließend das Brandenburger Oberlandesgericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH