Erbschaftsteuererhöhung: Was das für den Pflichtteil bedeutet
Aufgrund einer Gesetzesreform zur Immobilienbewertung könnten die Erbschaftsteuern um 20, 30 oder gar 50 Prozent steigen. Das ist zunächst einmal schlecht für die Erben. Pflichtteilsberechtigte sind dagegen weniger betroffen.
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