Rechtsschutzversicherung: BGH muss im Klauselstreit entscheiden
Wenn die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage verweigert, kann der Versicherungsnehmer hiergegen per Schiedsgerichtsverfahren vorgehen. Die entsprechenden Klauseln der Mecklenburgischen stießen beim Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch auf Kritik.
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