LG Mönchengladbach: Autokredit Santander Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 08.09.2022 (Az. 12 O 65/22 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Belehrung der Santander Bank in einem Autokredit aus dem Jahre 2015 bezogen auf die Pflichtangabe der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft war, so dass der Anspruch der Bank auf eine solche Entschädigung entfällt.
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