Leichnam einfrieren? Keine Wiederauferstehung auf Kosten der Krankenkasse
Ein Todkranker wollte nach seinem Ableben eine Kryokonservierung vornehmen und dies von seinem gesetzlichen Krankenversicherer bezahlen lassen. Die Kasse weigerte sich jedoch. Ob sie dazu verpflichtet ist, hatte letztendlich das Bundessozialgericht zu entscheiden. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH