Keine Beratungspflicht zu unvorhersehbaren Ereignissen
In der Flut der Urteile zur Betriebsschließungsversicherung wegen der Corona-Pandemie ist eines interessant, das sich mit den Beratungspflichten beschäftigt. Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 3.3.2022, Aktenzeichen 9 U 184/21, VersR 19/2022, 1227-1228) hat den Anspruch eines Kunden auf Schadenersatz wegen der Verletzung der Beratungspflichten eines Betriebsschließungs-Versicherers abgelehnt.
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