Corona-Infektion kein Dienstunfall: Klage abgewiesen
Eine Lehrerin kümmert sich in einer Grundschule während des Lockdowns Anfang 2021 um Kinder, die die Notbetreuung nutzen. Dann erkrankt sie an Corona. Ist die Infektion ein Dienstunfall? Das Verwaltungsgericht sagt: nein.
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