Messeabsage wegen Corona-Pandemie: Kein Schadensersatz
Ein Aussteller kann infolge einer im ersten Corona-Jahr 2020 zunächst verschobenen und dann komplett abgesagten Messeveranstaltung keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend machen. Wegen des Pandemiegeschehens seien die Entscheidungen des Messeveranstalters rechtmäßig gewesen.
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