Grob fahrlässiges Verhalten bei Parkflächennutzung
Besonders im Zusammenhang mit Kfz-Schäden, kann die Kaskoversicherung aufgrund des Verhaltens des Versicherten die Leistung kürzen. Das OLG Hamm urteilte, ob ein Leistungsausschluss möglich ist, wenn ein Versicherter mit einem Fahrzeug durch eine zu kleine Durchfahrt fährt.
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