Garantiezinssenkung 2022 in der betrieblichen Altersversorgung
Das Bundesfinanzministerium hat am 22.04.2021 beschlossen, den Höchst-rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung ab dem 01.01.2022 von 0,9% auf 0,25% zu senken. Mit dem neuen Rechnungszins ist es den Versicherern kaum oder gar nicht mehr möglich zu garantieren, dass die Versicherungsleistung mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht.
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