Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge der Dusche einzustehen
Ein Urteil mit großer Wirkung ist in der Praxis der Immobilienverwaltung vielleicht doch noch nicht so richtig angekommen. Der Fall: Die Gebäude-Versicherung lehnte die Regulierung eines Wasserschadens ab, weil der Grund für den Wasseraustritt eine undichte Silikonfuge gewesen war.
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