BU umgedeckt, DU vergessen – Mehrfachvertreter und Versicherer müssen haften
Ein Vermittler hatte einen Feuerwehrmann zur Umdeckung seiner BU- und DU-Police überredet. Erst als dieser dienstunfähig wurde, bemerkte er, dass er nur noch gegen Berufsunfähigkeit versichert war. Vor Gericht ging es unter anderem um die Quasideckung aus seiner DU.
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