Das Widerrufsrecht für Versicherungsverträge soll geändert werden. Im zuständigen Rechtsausschuss kritisierte Aktuar Axel Kleinlein unter anderem die Pläne zum ewigen Widerrufsrecht sowie abgespeckte Kundenbelehrungen.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. D…
Künftig soll der Widerruf von Finanzdienstleistungsverträgen nur noch bis 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf liegt hierzu vor. Widerruf…
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