Erwerbsminderungsrente bei fehlender Gehfähigkeit
Rentenversicherte müssen sich kein Auto anschaffen, um trotz einer Gehbehinderung ihren Arbeitsplatz erreichen zu können. Die Abschaffung eines Pkw stellt keine rentenschädliche Herbeiführung des Anspruchs auf Erwerbminderungsrente dar.
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