Allianz muss Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) rückabwickeln
Die Allianz Lebensversicherungs-AG musste vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in einem durch uns geführten Verfahren eine empfindliche Niederlage einstecken. Sie wurde infolge eines Widerrufs des Versicherungsnehmers durch das Urteil des Oberlandesgerichts vom 20.01.2022 verpflichtet, die bei ihr im Jahr 2009 geschlossenen Basisrente zu beenden und an den Versicherungsnehmer den sog. ungezillmerten Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile sowie weitere Zinsen zu bezahlen.
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