Schwer verletzt durch vermeintliche Limonade
Es kann teuer werden, wenn ein Gewerbetreibender ätzendes Ammoniak in einer Limonadenflasche im Kühlschrank seines Geschäfts aufbewahrt. Das belegt ein Urteil des Kölner Landgerichts. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH