Ohne 34f-Erlaubnis besteht auch kein Versicherungsschutz
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler benötigen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Doch muss diese auch zahlen, wenn der „Vermittler" gar nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt?
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