Falschberatung: Vermittler müssen riskante Hobbys berücksichtigen
Versicherungsvermittler müssen bei Abschluss einer Unfallversicherung auch riskante Hobbys ihres Versicherungsnehmers in den Blick nehmen. Sonst müssen sie sich im Zweifel wegen Falschberatung verantworten, wie ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (OLG) zeigt. Demnach wurde eine Vertreterin zu Schadensersatz verurteilt, weil sie die Motorrad-Leidenschaft ihres langjährigen Kunden nicht berücksichtigt hatte. Die Vermittlerin hätte erkennen müssen, dass sich der Mann "irrige ... weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag GmbH