Datenschutzbeschwerde: Jöhnke & Reichow erreicht Einstellung des Verfahrens
Jöhnke & Reichow erreichte die Einstellung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens der Landesdatenschutzbehörde Bayern. Gegenstand war ein Datenschutzvergehen durch eine unverschlüsselte E-Mail, die sensible Gesundheitsdaten enthielt.
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