Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristung unwirksam
In der Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherer die Leistungspflicht anerkennen, wenn der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin* bedingungsgemäß berufsunfähig ist. Der Versicherer ist also zur Abgabe eines sog. Anerkenntnisses verpflichtet.
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