Widerspruchsrecht nach Vertragsübernahme: Wortklauberei zieht nicht
Ein Mann hatte die Versicherungsnehmer-Eigenschaft eines bestehenden Lebensversicherungs-Vertrages übernommen. Anschließend versuchte er, rückwirkend aus dem Vertrag auszusteigen. Vor Gericht übte er sich in spitzfindiger Argumentation. mehr ...
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