VGH bestätigt Widerruf einer Gewerbeerlaubnis
Maßgeblich für den Widerruf der Gewerbeerlaubnis ist, dass trotz der anhaltenden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit die Tätigkeit nicht aufgegeben wurde. Dies wäre im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs zu erwarten gewesen. Der Beitrag VGH bestätigt Widerruf einer Gewerbeerlaubnis erschien zuerst auf experten Report.
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