Transparenzregister: Übergangspflicht läuft für GmbHs am 30. Juni ab
Vermittlerbetriebe, die als GmbH firmieren, müssen sich bis Donnerstag in das Transparenzregister eintragen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Weiterlesen auf: procontra Fachmagazin für Finanzprofis