Steuerbefreiung für eigenen Ökostrom
Für kleine Stromerzeuger mit Solaranlagen auf den eigenen Wohnhausdächern hat das Bundesfinanzministerium Steuererleichterungen beschlossen. Dafür muss beim Finanzamt eine Erklärung abgegeben werden, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
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