Landgericht verurteilt Rechtsschutzversicherung zur Deckung für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung!
Das Landgericht Wiesbaden hat im Rahmen eines aktuellen Urteils die RSS- Rechtsschutz Service GmbH verurteilt Deckungsschutz für eine Klage auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung bei der Skandia Lebensversicherung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu gewähren.
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