Kein Schmerzensgeldanspruch nach Schülerschlägerei
Beaufsichtigt eine Lehrerin aufgrund eines Klassenzimmerwechsels eine Klasse für mehrere Minuten nicht, so ist darin keine vorsätzliche Aufsichtspflichtverletzung zu sehen und der Schulträger ist nicht zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet, wenn sich Schüler in dieser Zeit streiten und verletzen.
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