Zum Säumniszuschlag auf KV-Prämienrückstände
Eine Vorlage rund um die Frage, ob die VVG-Vorschrift, dass Versicherte für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag von 1% des Prämienrückstandes zu entrichten haben, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das BVerfG jüngst für unzulässig erklärt.
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