Schadenminderungspflicht hat Grenzen
Versicherte müssen im Schadensfall zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Beispielsweise muss bei einem geplatzten Wasserrohr umgehend das Wasser abgestellt werden. Diese Regel gilt auch bei gesundheitlichen Beschwerden.
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