Rausschmiss: Wenn ein Einschreiben angeblich nicht zugestellt wurde
Ein Beschäftigter behauptete, ein per Einwurf-Einschreiben verschicktes Kündigungsschreiben nicht erhalten zu haben, und hoffte so, seinen Rauswurf zu verhindern. Über den Erfolg seiner Argumentation entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. mehr ...
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