Kölner Vertrieb muss Buchauszug ergänzen

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Kölner Vertrieb muss Buchauszug ergänzen

Kölner Vertrieb muss Buchauszug ergänzen © Pixabay

Mit Urteil des Landgerichts Köln wurde kürzlich über Ansprüche eines ehemaligen OVB-Mitarbeiters uf einen Buchauszug entschieden. Dabei ging es um die Frage, welchen Inhalt und zeitlichen Umfang der Buchauszug haben müsse. Das Landgericht erklärte eine Klausel im Handelsvertretervertrag für nichtig.

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