Keine Maskenpflicht, aber dennoch Bußgeld zahlen?
Eine Frau musste laut einer ärztlichen Bescheinigung keine Corona-Schutzmaske tragen. Dennoch sollte sie nach dem Besuch eines Supermarktes, den sie ohne eine Maske betreten hatte, ein Bußgeld zahlen. Der Fall landete vor dem Karlsruher Oberlandesgericht. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal Verlag GmbH