Genügt Beratungsdokumentation auf elektronischem Gerät?
Der Versicherungsnehmer einer Rürup-Rente klagte auf eine Rückzahlung der eingezahlten Beträge wegen mangelhafter Beratung. Das Beratungsgespräch wurde mittels eines elektronischen Gerätes dokumentiert. Genügt eine solche Dokumentation? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Karlsruhe zu befassen.
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