Einstandspflicht nach Kellerbrand durch Spielzeug
Grundsätzlich sind Mieter davor geschützt vom Wohngebäudeversicherer des Vermieters für fahrlässige Schäden persönlich in Anspruch genommen zu werden. Im Einzelfall kann jedoch eine Ausgleichspflicht unter den betroffenen Versicherern entstehen.
Weiterlesen auf: experten Report