Bauunternehmen haftet für Fahrzeugschäden durch Grube
Wer Straßenbauarbeiten ausführt, muss dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Er muss deutlich vor den Gefahren warnen. Wie das genau auszusehen hat, darüber hat das Landgericht Frankenthal jüngst geurteilt.
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