Wer mehrfach verschläft, riskiert Kündigung
Eine Beschäftigte war mehrere Tage hintereinander zu spät zur Arbeit zu erschienen. Als Grund dafür gab sie eine hohe Arbeitsbelastung sowie private Schicksalsschläge an. Weder ihr Arbeitgeber, noch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein ließen das durchgehen. mehr ...
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