Trunkenheitsfahrt: Keine Strafe, aber MPU?
Ein Fahrzeugführer war nach dem Genuss erheblicher Mengen Alkohols im Straßenverkehr von der Polizei erwischt worden. Obwohl die Tat schlussendlich nicht geahndet wurde, sollte er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen. Dagegen zog der Mann vor Gericht. mehr ...
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