OLG Celle: Widerrufsjoker greift bei Immobiliendarlehen der DSL Bank
Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 30.03.2022 - 3 U 173/21 - entschieden, dass zwei Kunden der DSL Bank ihr Verbraucher-Widerrufsrecht wirksam ausgeübt haben. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen auf einen Antrag vom 11. Juni 2014, welchen die DSL Bank am 17. Juni 2014 annahm, einen Immobiliardarlehensvertrag zur Finanzierung ihres Eigenheims.
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