Hausratversicherung: Gothaer siegt im Streit um erweiterte Schlüsselklausel
Wenn Diebe mittels eines gestohlenen Schlüssels in die Wohnung des Opfers gelangen, verweigern viele Versicherer mit Verweis auf Fahrlässigkeit den Leistungseintritt. In Berlin wurde nun verhandelt, wie weit die entsprechende Klausel auszulegen sei.
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