Das Vergleichsportal Check24 darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorerst an seinen Tarifnoten für Versicherungen festhalten. Die abschließende Prüfung liege jedoch wieder beim Landgericht.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 697/23) im Verfahren zwischen Huk-Coburg und Check24 zur Abgrenzung von Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen. Mit der Entsch…
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) kritisiert das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren um vergleichende Werbung (Az: C-697/23) zwischen der HUK Coburg und Check24. Der EuGH urteilte, dass Check…
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Vermieterinnen und Vermieter einer Ferienwohnung haften dafür, dass das Inventar zum Zeitpunkt der Vermietung …
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