Dauernde unerlaubte Untervermietung: Kündigung
Ein Vermieter kann seinem Mieter fristlos kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass eine Gebrauchsüberlassung der Wohnung der Genehmigung bedarf, diese aber wiederholt und ganz bewusst nicht eingeholt wird. Das AG München musste sich mit einem solchen Fall befassen.
Weiterlesen auf: AssCompact